05.11. | Vortrag zur EU-Erbrechtsverordnung

05. November 2015
19:00

Veranstaltungs-Infos

Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. In Frankreich und Deutschland sowie in fast allen anderen Mitgliedstaaten der EU haben sich dadurch die Regeln für das anzuwendende Erbrecht geändert.

Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. In Frankreich und Deutschland sowie in fast allen anderen Mitgliedstaaten der EU haben sich dadurch die Regeln für das anzuwendende Erbrecht geändert.

Der Vortrag von Notar Dr. Stefan Schmitz beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Fragen: Nach welchem Recht wird mein Vermögen in Frankreich vererbt? Was ändert sich, wenn ich ins Ausland umziehen sollte? Habe ich ein Wahlrecht hinsichtlich meines Erbrechts? Wird unser Berliner Testament in Frankreich anerkannt?

Ein Vortrag in deutscher Sprache.

05. November 2015
19:00