Anerkennung von Abschlüssen für die Berufsausübung im Partnerland

Bei der Anerkennung akademischer Abschlüsse wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Die Anerkennung reglementierter Berufe (z. B. medizinische Berufe) erfolgt gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Unterliegt der Beruf keiner Reglementierung im Gastland, liegt die Beurteilung im Ermessen des Arbeitgebers.

IN FRANKREICH

Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Frankreich ist das ENIC-NARIC im Centre international d’Etudes Pédagogiques (CIEP) zuständig. Sie können sich auch an das Rektorat der zuständigen Académie, d.h. des Verwaltungsbezirks, in dem Ihre Hochschule angesiedelt ist, wenden.

Kontakt:

CIEP
1 avenue Léon-Journault
92318 Sèvres Cedex
Frankreich
Tel.: +33 (0)1 45 07 -60 00, -63 21

IN DEUTSCHLAND

Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) zuständig.

Kontakt:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Str. 157
53117 Bonn
Tel.: +49 (0)228 501 -664 (Telefonsprechstunde Mo, Di, Do 10:00 bis 12:00 Uhr)
zab@kmk.org

REGLEMENTIERTE BERUFE

In der von der Kulturministerkonferenz eingerichteten Datenbank anabin (http://anabin.kmk.org) erfahren Sie, ob Ihr Abschluss bzw. Beruf in Deutschland einer Reglementierung unterliegt und an welche Behörde Sie sich ggf. wenden können (z.B. Gesundheitsbehörden der Länder für medizinische Berufe). Ist Ihr Beruf nicht reglementiert, kann die KMK eine Zeugnisbewertung erstellen.